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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Philippen Entsorgung GmbH
für die Containerbestellung im Fernabsatz

§ 1 Allgemeines
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
§ 4 Besondere Begriffsbestimmungen (Abfallarten)
§ 5 Vertragsgegenstand
§ 6 Beauftragung Dritter
§ 7 Vertragsschluss
§ 8 Preise
§ 9 Lieferbedingungen
§ 10 Zahlungsbedingungen
§ 11 Befüllen der Container
§ 12 Pflichten und Haftung des Kunden
§ 13 Gewährleistung
§ 14 Haftung
§ 15 Widerrufsrecht
§ 16 Stornierung eines Auftrags
§ 17 Beschwerdeverfahren
§ 18 Schlussbestimmungen

§ 1 Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dem Zweck, Unstimmigkeiten im Vorfeld der vertraglichen Beziehungen zwischen 

der Philippen Entsorgung GmbH (nachfolgend: Philippen, wir, uns), eingetragen beim Amtsgericht Aachen unter HRB 8042, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Philippen, Weststraße 46, 52074 Aachen, Telefon: +49 (0)241 / 559697-0, Telefax : +49 (0)241 / 559697-49, E-Mail: info@philippen.com 

und 

den in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 bezeichneten Kunden (nachfolgend: Kunde, Sie, Ihnen) zu umgehen sowie einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewährleisten.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Allen Verträgen, die die Bestellung von Containern zum Gegenstand haben, liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und für Unternehmer (§ 14 BGB) gleichermaßen, soweit sich aus einzelnen Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.
(3) Ergänzungen, Abwandlungen und sonstige Nebenabreden sind schriftlich festzuhalten.

§ 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

(1) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden.
(4) Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS).

§ 4 Besondere Begriffsbestimmungen (Abfallarten)

(1) Bauschutt sauber (AVV 170103): Sauberer bzw. recyclebarer Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien, die zum Beispiel bei der Sanierung eines Bades anfallen.
(2) Bau- und Abbruchholz A1-A3 (AVV 170201): Unter Altholz wird bereits verarbeitetes Holz verstanden, welches nicht mit gefährlichen Stoffen verunreinigt wurde.
(3) Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 170904): Unter gemischten Bau- und Abbruchabfällen versteht man feste Abfälle, welche bei dem Bau, der Sanierung, der Renovierung oder dem Abbruch anfallen und keine gefährlichen Stoffe enthalten.
(4) Grünschnitt / biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201): Unter Grünschnitt werden biologisch abbaubare bzw. kompostierbare Abfälle verstanden, welche bei der Garten- und Landschaftspflege anfallen und zum Häckseln geeignet sind.
(5) Sperrmüll (AVV 200307): Unter Sperrmüll werden Abfälle verstanden, welche bei einer Haushaltsauflösung, Umzügen oder Entrümpelung anfallen und auf Grund ihrer Größe oder Menge nicht über den Hausmüll entsorgt werden können.

§ 5 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von Containern zur Aufnahme von Abfällen auf Mietbasis, der Transport der bereitgestellten Container sowie die Verwertung und Beseitigung der Abfälle.
(2) Die Befüllung der Container erfolgt durch den Kunden insbesondere unter Beachtung von § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Der Transport sowie die Verwertung und Beseitigung der Abfälle wird unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der dazu erlassenen Verordnungen durchgeführt.

§ 6 Beauftragung Dritter

Wir sind berechtigt, die Erfüllung der vertraglichen Leistungen ggf. durch Dritte zu veranlassen.

§ 7 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der verschieden großen Container zu den jeweiligen Abfallarten auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
(2) Die Abgabe eines Angebots durch den Kunden sowie der Vertragsschluss können auf verschiedene Weisen erfolgen:

  1. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ auf unserer Website gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung des nach Abfallart und Größe ausgewählten Containers zu einem gewünschten Termin ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt der Bestellung angenommen wird. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
  2. Gibt der Kunde unter der Rubrik „Containerbestellung“ lediglich eine unverbindliche Anfrage ab, kommt der Vertrag durch die Annahme eines hiernach von uns erstellten individualisierten Angebots nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 145 ff. BGB) zustande. Dem Angebot sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigeschlossen, die der Kunde durch Annahme des Angebots akzeptiert.

  3. Buchstabe b. gilt entsprechend für das Zustandekommen eines Vertrages, der auf Kundenanfragen mittels anderer Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon) beruht.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 8 Preise

Die auf unserer Website genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Sie verstehen sich inklusive Lieferkosten.

§ 9 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands und nur arbeitstäglich, also von Montag bis Freitag.

(2) Die Lieferzeit beträgt, sofern beim Angebot nicht anders angegeben, bei einer Bestellung bis 12:00 Uhr einen Arbeitstag, ansonsten zwei Arbeitstage.

(3) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Containers verfügbar, so teilen wir dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(4) Ist der vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Container nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.

§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder PayPal.
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung. Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss auf unser Konto zu überweisen.
(3) Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal nennen wir Ihnen ebenfalls die erforderlichen Daten. Der Rechnungsbetrag ist auch hier unmittelbar nach Vertragsschluss zu transferieren.
(4) Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt (z.B. auf der Rechnung), so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Die jeweilige Forderung ist während des Verzuges für Verbraucher in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, für Unternehmer in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 11 Befüllen der Container

(1) Die Container dürfen grundsätzlich nur bis zur Ladekante mit Abfällen befüllt werden.
(2) Befüllung mit Bauschutt sauber (AVV 170103)

                a. Circa 1,20 Tonnen pro Kubikmeter
                b. Befüllungsbeispiele:

Das darf in den Container* Das darf NICHT in den Container*
Fliesen, Kacheln Gips, Gipskarton, Ytong
Ziegelsteine Holz
Keramik, Badkeramik (Toilette, Waschbecken) Folie, Plastik
Dachziegel (Ton, Beton) Leichtbaustoffe (Bims, Porenbeton)
Betonabbruch (max. 90cm Kantenlänge) Metalle z.B. Streckmetall, Moniereisen
Pflastersteine, Terassenplatten Dämmstoffe (EPS, XPS, Mineralwolle)
Natursteine (z.B. Granit) Restabfall
  Glas, Glasbausteine
  Papier, Pappe, Karton
  Gefährliche Abfälle (asbesthaltige Baustoffe)
  Flüssigkeiten (z.B. Farb- u. Lackabfälle)
  Erdaushub

 

(3) Befüllung mit Bau- und Abbruchholz A1-A3 (AVV 170201)

a. Maximal 0,30 Tonnen pro Kubikmeter
b. Befüllungsbeispiele:

Das darf in den Container* Das darf NICHT in den Container*
Altholz der Klasse A1-A3 Gips, Gipskarton, Ytong
Türblätter und Zargen a. d. Innenbereich Mineralischer Bauschutt, Steine
Spanplatten (Kein HDF, MDF) Folie, Plastik
Palettenholz, Verpackungsholz, Holzkisten Leichtbaustoffe (Bims, Porenbeton)
Parkett (ohne Kleberreste) Metalle z.B. Streckmetall, Moniereisen
Dielenbretter Dämmstoffe (EPS, XPS, Mineralwolle)
Kanthölzer, Dachlatten Restabfall
Bauholz (z.B. Schaltafeln) Glas, Glasbausteine
  Papier, Pappe, Karton
  Gefährliche Abfälle
  Flüssigkeiten (z.B. Farb- u. Lackabfälle)
  Holz der Klasse A4 (z.B. Bahnschwellen)
  Sägespäne, Baumholz, Astwerk

 

(4) Befüllung mit gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170904)

a. Maximale Kantenlänge des Abfalls: 60cm, maximal 0,35 Tonnen pro Kubikmeter
b. Befüllungsbeispiele:

Das darf in den Container* Das darf NICHT in den Container*
Papier, Pappe, Karton Flüssigkeiten (z.B. Farb- u. Lackabfälle)
Kabelreste, Steckdosen Gefährliche Abfälle
Tapetenreste, Abdeckfolie Styropor
Entleerte Farbeimer, Pinsel, Farbrollen Dämmmaterial (Glaswolle, EPS, XPS,…)
Holzreste, Paletten, Dachlatten Nicht mehr als XX% mineralischer Abfall
Türen, Fenster, Elektrogeräte
Bauschutt bis maximal XX%  
Teppichreste, Laminat, Vinyl,  
Altmöbelteile  
Gipskarton  
Metall  
Kunststoff (Rohre, Kabelkanäle)  

 

(5) Befüllung mit Grünschnitt / biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201)

a. Maximal 0,25 Tonnen pro Kubikmeter
b. Befüllungsbeispiele:

Das darf in den Container* Das darf NICHT in den Container*
Astwerk Steine, Erde
Stammholz bis maximal 15 cm Durchmesser Holzabfall (z.B. Holzpalisaden, Gartenzäune)
Heckenschnitt Plastik, Folie
Unkraut Restmüll
Strauchwerk Papier Pappe
Rasenschnitt Gefährliche Abfälle, Flüssigkeiten
Laub Dünger
  Großes Wurzelwerk

 

(6) Befüllung mit Sperrmüll (AVV 200307)

a. Maximal 0,20 Tonnen pro Kubikmeter
b. Befüllungsbeispiele

Das darf in den Container* Das darf NICHT in den Container*
Sofas, Sessel Bauschutt, Erde
Stühle, Tische Gefährliche Abfälle, Flüssigkeiten
Regale, Schränke Elektrogeräte, Matratzen
Hausrat Dämmmaterial (EPS; XPS; Mineralwolle)
Gardinen, Kissen, Bauabfälle

 

§ 12 Pflichten und Haftung des Kunden

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Stellplatz für den oder die Container bereitzustellen und für die gefahrlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zum Stellplatz zu sorgen. Wenn der oder die Container auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden sollen, ist der Kunde verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung, z.B. Beleuchtung, Absperrung, usw. zu sorgen. Etwaig erforderliche Genehmigungen sind vor der Containergestellung vorzulegen.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass er oder ein bevollmächtigter Vertreter für die Unterzeichnung von Dokumenten (Fahraufträgen, Begleitscheinen etc.), die für den ordnungsgemäßen Transport und/oder die Übernahme bei Abholung erforderlich sind, vor Ort ist.
(3) Der Kunde haftet für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Containern sowie für deren Verlust, sobald und solange sie sich in seinem Einflussbereich befinden.
(4) Eine Fehlbefüllung (Befüllung mit einer unzulässigen Abfallart) und/oder eine Mehrbefüllung (Überschreitung des maximalen Füllgewichts bzw. Befüllen über die Ladekante), die festgestellt und dem Kunden mitgeteilt werden, führen zu einer entsprechenden Nachberechnung auf Basis des Preises für die jeweilige Abfallart und/oder auf Basis des Preises für die jeweils erforderliche Containergröße.
(5) Kann der Container durch Verschulden des Kunden nicht aufgestellt, abgeholt (z.B durch Verbringen an einen anderen Ort) oder wegen Überladung transportiert werden bzw. liegen andere durch ihn verschuldete Gründe vor, fällt eine Transportpauschale in Höhe von 75,00 € für die Leerfahrt an. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 13 Gewährleistung

Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

§ 14 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Philippen, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Philippen den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit wir mit dem Kunden eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.

§ 15 Widerrufsrecht

(1) Sind Sie Verbraucher, so haben Sie bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters in Absatz 1 informieren. In Absatz 2 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Philippen Entsorgung GmbH, Weststraße 46, 52074 Aachen, Telefon: +49 (0)241 / 559697-0, Telefax: +49 (0)241 / 559697-49, E-Mail: info@philippen.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung nur verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.

(2) Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Philippen Entsorgung GmbH, Weststraße 46, 52074 Aachen, Telefon: +49 (0)241 / 559697-0, Telefax: +49 (0)241 / 559697-49, E-Mail: info@philippen.com. 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum (*) Unzutreffendes streichen. Ende der Widerrufsbelehrung

§ 16 Stornierung eines Auftrags

(1) Kunden können im Falle eines nicht bestehenden Widerrufsrechts (Unternehmer) oder eines nicht fristgerecht ausgeübten Widerrufsrechts (Verbraucher) einen erteilten Auftrag bis zu einer Woche vor avisierter Auftragsdurchführung stornieren.
(2) Macht der Kunden von seinem Stornierungsrecht Gebrauch, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des vereinbarten Entgeltes für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Machen wir einen Anspruch nach Satz 1 geltend, bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 17 Beschwerdeverfahren

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen Philippen und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Philippen der Sitz von Philippen.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(Stand: September 2017)


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